Kosten

Die Kosten für die Therapie bzw. Training tragen die Klient_innen selbst.

Meine Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Eventuell übernehmen Zusatzversicherungen oder private Krankenversicherungen einen Teil der Kosten.
Mein Ziel ist es einen inklusiven Zugang zu meinen Ressourcen zu ermöglichen. Daher habe ich für meine Kurse und Therapiestunden eine Preisspanne eingerichtet.
Das Erstgespräch (Anamnese) (ca. 60 Minuten) dient dem Kennenlernen. Du bekommst einen Einblick in meiner Arbeitsweise, ich stelle dir genauere Fragen zu deiner Situation und ich erkunde mit dir, wo du hin willst und was du dir aus dem Prozess wünschst.

Dieser Wunsch dient der Orientierung für die Arbeit. Danach entscheiden wir, ob wir zusammen arbeiten wollen und schliessen gemeinsam den Therapievertrag ab. Bei der folgenden Einzelsitzung legen wir gemeinsam die Anzahl der Sitzungen für den Prozess fest. Ich halte dann entsprechend einen Platz für dich frei.

Körperpsychotherapie
(Narm®)

Einzelsitzungen
60 min | 70,00 €-100,00 €*

(live in Berlin oder per zoom)

Achtsamkeitstraining
nach MBSR

Einzelsitzungen
60 min | 50,00-70,00 €*
MBSR-8 Wochen Kurs  
8 x 90 min + Videomaterial
(live in Berlin oder per zoom)

150,00€-350,00€*
* nach individueller Möglichkeit
Warum muss ich privat bezahlen?

Nur approbierte Psychotherapeut_innen dürfen mit Krankenkassen abrechnen. Diese haben einen Abschluss in Psychologie und eine 3 bis 5 Jährige Ausbildung in einem der von den Krankenkassen zugelassenen Therapieverfahren absolviert.

Zur Zeit werden nur einige Therapieverfahren von den Krankenkassen anerkannt, vor allem die Psychoanalyse, die tiefenpsychologische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie.

Heilpraktiker_innen und weitere begleitend tätige Menschen ergänzen das Angebot der approbierten Psychotherapeut_innen.

Sie bieten eine Arbeit nach weiteren therapeutischen Verfahren, sie ermöglichen meist einen zeitnahen Beginn, sie arbeiten nicht mit Krankenkassen, sodass keine langwierigen Anträge gestellt werden müssen und kein Eintrag in die Krankenakte vorgenommen wird. Das kann von Bedeutung sein bei bevorstehender Verbeamtung, bei Abschluss einer Lebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Du entscheidest, gemeinsam mit der Therapeut_in, über die Länge und den Umgang der Therapie. Ob es zu einer Therapie kommt wird im Erstgespräch gemeinsam mit der Therapeut_in im Therapievertrag festgehalten. Das Erstgespräch ist kostenlos wenn es nicht zu einer Therapie kommt.

Die Erlaubnis, als Heilpraktiker_in tätig zu sein allein besagt nichts über die therapeutische Fähigkeit des Menschen. Die Überprüfung zur Heilpraktikerin konzentriert sich auf die Fähigkeit, Diagnose zu erstellen, Notfälle zu erkennen und Menschen bei Bedarf kompetent weiterzuvermitteln.

Wesentlich für die therapeutische Arbeit sind Selbsterfahrung, absolvierte Weiterbildungen - und letztlich soll es zwischen dir und der_dem Therapeut_in "passen".

Ein kostenloses und unverbindliches Vorgespräch geht sowohl den Kursen als auch den Einzelsitzungen voran. So können wir individuelle Bedürfnisse klären und uns ein erstes Bild machen. Gerne beantworte ich deine Fragen.
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